Die Leistungen anwaltlicher Tätigkeit werden im Regelfall nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet.
In Ausnahmefällen vereinbaren wir - soweit gesetzlich zulässig – ein Zeit- oder Pauschalhonorar, sofern dieses sachlich und nach dem Wert der Angelegenheit angemessen ist.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, machen wir für Sie grundsätzlich die Deckungsanfrage bei Ihrem Versicherer und rechnen bei erteilter Deckungszusage mit diesem entsprechend dem zwischen Ihnen und dem Versicherer getroffenen Vertrag ab.
Wir sind gern bereit, auf Ihren Wunsch und bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen für Sie für eine gerichtliche Auseinandersetzung Prozesskostenhilfe beziehungsweise in Familiensachen Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.
Die dafür erforderliche Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse können Sie in unserem Downloadbereich herunterladen.