Unserer Kanzlei ist auf mehreren Rechtsgebieten hervorragend aufgestellt, sodass wir Gründern, mittelständischen Unternehmen sowie Privatpersonen in vielen Situationen rechtlichen Beistand leisten können. Die verschiedenen Fachgebiete unserer Kanzlei stellen wir Ihnen im Folgenden vor.
Setzen Sie auf eine kompetente Vertretung durch unseren Rechtsanwalt Eberhard Hübenthal und Rechtsanwältin Katharina Hübenthal.
Sie unterstützen Sie engagiert in Ihren Scheidung- Unterhalts- und Sorgerechtsverfahren. Wir erarbeiten für Sie individuell und mit Weitblick Eheverträge und Scheidungsfolgevereinbarungen. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte:
Das Erbrecht regelt nach dem Tode eines Menschen die Rechtsbeziehungen der Hinterbliebenen. In diesem Fachgebiet spielt vor allem die aktive Vorsorge eine bedeutende Rolle. Zum Erbrecht gehören unter anderem :
Kernbereiche des Arbeitsrechts sind unter anderem:
Ausgestattet mit dem Wissen aus dem Besuch der Fachanwaltslehrgänge und regelmäßigen Fortbildungen ist Rechtsanwältin Katharina Hübenthal besonders befähigt Sie kompetent und konsequent zu unterstützen.
Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie prüfen beziehungsweise gestalten wir für Sie die erforderlichen Verträge, wie zum Beispiel:
Viele Immobilien wurden oder werden errichtet auf Grundstücken, die im Eigentum des bisherigen Eigentümers verbleiben.
Die Rechte desjenigen, der das Haus errichtet, sind dann in einem Erbbaurechtsvertrag zu regeln. Hierzu gehört insbesondere der jährlich zu entrichtende Erbbauzins und dessen Anpassung.
Wir konzipieren solche Verträge und helfen den Beteiligten während der Dauer des Bestehens des Erbbaurechtes.
Wir beraten private, institutionelle und gewerbliche Vermieter als auch Mieter rund um das Mietrecht. Wir beantworten Fragen rund um Mieterhöhungen, prüfen und erstellen bei Bedarf Mietverträge und helfen Ihnen dabei, Ihr Recht einzufordern. Dies kann in Form von Kündigungen, Räumungs- und Zahlungsklagen bis hin zur Zwangsvollstreckung sein.
Wir sind zudem der kompetente Ansprechpartner für Wohnungseigentümergemeinschaften, Verwalter und Wohnungseigentümer.
Unsere Kanzlei berät Gründer bei der Wahl der Rechtsform der Gesellschaft und der Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrages. Darüber hinaus begleiten wir über Jahre Ihr Unternehmen und leisten mit unserem Einsatz einen wichtigen Beitrag zu Ihrem Erfolg.
Außerdem sind wir die richtigen Ansprechpartner, wenn es darum geht, Veränderungen im Unternehmen rechtlich zu gestalten.
Das Kaufrecht regelt den Handel mit Waren zwischen Käufer und Verkäufer oder Unternehmen, auch über Landesgrenzen hinweg. Es definiert unter anderem, unter welchen Bedingungen Sie von einer Garantie Gebrauch machen oder Sachmängelhaftungsansprüche stellen können. Das Kaufrecht findet beispielsweise beim Gebrauchtwagenkauf Anwendung. Wenn von Seiten des Verkäufers falsche Angaben getätigt oder Mängel verschwiegen worden sind, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.
Von der Abwicklung des Verkehrsunfalls bis hin zur Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen bei Verkehrsdelikten stehen wir Ihnen zur Seite.