Notariat

Aufgaben des Notars sind:

Grundstückskaufverträge

Der Notar entwirft und beurkundet Kaufverträge über Grundstücke oder Eigentumswohnungen. Darüber hinaus betreut er die Eigentümer und beglaubigt gegebenenfalls weitere Dokumente, wie die Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung oder Erbbaurechtsverträge. Der Notar berät Sie rund um Hypothekenbestellungen und -löschungen und erstellt für Sie Schenkungsverträge sowie Übertragungsverträge.


Eheverträge

Die Heirat ist ein Bekenntnis der Liebe. Gleichzeitig verändern sich mit dem Eintritt in die Ehe Ihre Rechte und Pflichten gegenüber Ihrem Partner.  Der Notar informiert Sie unteranderem über Möglichkeiten der Vertragsgestaltung im Güterrecht und über die Möglichkeiten einvernehmlicher Regelungen in Eheverträgen und Scheidungsfolgevereinbarungen.

 



Testament

Wenn Sie sich mit der Frage auseinandersetzen, ob die gesetzliche Erbregelung für Sie ausreichend ist, kann Sie einer unserer Notare beraten. Sollten Sie ein Vorsorgevollmacht oder ein Testament aufsetzen möchten, erstellen wir dieses nach Ihren Vorgaben. Selbstverständlich setzen wir gegebenenfalls auch einen Übertragsvertrag zur vorweggenommenen Erbfolge auf.

Vollmachten und Patientenverfügungen

Wenn Sie jemanden beauftragen möchten, sich um Ihre rechtlichen Angelegenheiten zu kümmern, benötigt dieser eine entsprechende Vollmacht. Nach einer persönlichen Beratung wird diese hinsichtlich Ihrer Anforderungen erstellt. Der Notar klärt über Maßnahmen auf, die vor einen möglichen Missbrauch schützen und arbeitet mit Ihnen Leitlinien aus. Diese dienen beispielsweise bei der Patientenverfügung zur Orientierung, sodass der Bevollmächtigte sicher sein kann, im Sinne des Vollmachtgebers zu entscheiden.


Gesellschaftsverträge

Der Notar hilft Ihnen bei der rechtlichen Gestaltung von Unternehemnsgründungen, fertigt nach Ihren Interessen Gesellschaftsverträge und entwirft die notwendigen Handelsregisteranmeldungen und trägt dafür Sorge, dass die Gesellschaften und ihre Veränderungen im Handelsregister eingetragen werden.


Beglaubigung

Das Unterzeichnen eines wichtigen Dokuments sollte in Gegenwarte eines Notars erfolgen, der Zeitpunkt und Person bestätigt. Im Rahmen einer Beglaubigung, überprüft der Notar die Identität des Unterzeichners und ergänzt das Dokument um einen entsprechenden Vermerk. Abschließend wird ein Dienstsiegel angebracht und der Vorgang durch eine eigens zugeteilte Nummer erfasst. Eine beglaubigte Abschrift heben wir in unserer Urkundensammlung auf.